Wer eine oder mehrere Zahnlücken hat, steht vor der Entscheidung: Sollen Lücken mit einer Zahnbrücke geschlossen werden oder mit Implantaten und Kronen?
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu beiden Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.
Im Bereich einer Zahnlücke kommt es im Laufe der Zeit zum Abbau des Kieferknochens. Dieser Abbau wird durch eine Zahnbrücke nicht aufgehalten (Schwarzer Pfeil in der Grafik).
Für eine Zahnbrücke müssen die Nachbarzähne der Zahnlücke abgeschliffen werden (rote Pfeile), um darauf Zahnkronen befestigen zu können. Diese Zahnkronen werden durch das sog. Brückenglied miteinander verbunden.
Vor allem der Bereich unter dem Brückenglied ist schwer und nur umständlich zu reinigen. Wenn das nicht regelmäßig und sorgfältig geschieht, kann es zur Bildung von Zahnbelag, Zahnfleisch-Entzündung und Mundgeruch kommen.
Ein Vorteil von Zahnbrücken ist, dass sie innerhalb von etwa zwei Wochen hergestellt und eingesetzt werden können. Sie können auch bei Patienten mit Allgemeinerkrankungen wie z.B. Diabetes oder Osteoporose eingesetzt werden und es gibt kein Risiko, dass ein Implantat nicht einheilen könnte.
Zahnbrücken gehören zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Sie erhalten einen sog. Festzuschuss zu den Kosten der Zahnbrücke. Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten einer Zahnbrücke prozentual entsprechend der vertraglichen Regelungen.
Wenn man bald nach dem Verlust eines Zahnes ein Implantat in die Lücke einsetzt, wird der Knochen wieder funktionell belastet und der Kieferknochen-Abbau gestoppt.
Da die Zahnlücke durch eine implantatgetragene Zahnkrone gefüllt wird, müssen die Nachbarzähne der Lücke nicht wie bei einer Zahnbrücke abgeschliffen (und damit eventuell geschädigt) werden.
Implantate mit Kronen haben im Prinzip dieselbe Form wie natürliche Zähne. Deshalb können sie auch wie diese gereinigt werden: Mit der Zahnbürste von außen und in den Zwischenräumen mit einer sog. Interdental-Bürste.
Vor dem Setzen von Implantaten muss geklärt werden, ob von Seiten des Kieferknochens und des Gesundheitszustandes alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der Implantation muss meistens eine mehrmonatige Einheilphase abgewartet werden, bevor die Kronen auf die Implantate gesetzt werden können.
Implantate gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen selbst bezahlt werden. Sie erhalten nur einen Festzuschuss zu den Zahnkronen. Die Kosten sind insgesamt höher. Private Versicherer erstatten einen prozentualen Teil der Kosten für Kronen und Implantate entsprechend der vertraglichen Regelungen.
Bei Implantaten zum Schließen einer Zahnlücke müssen keine gesunden Zähne beschliffen werden. Die Zahnpflege ist leichter als bei einer Brücke. Das Risiko für Zahnfleisch-Entzündungen und Mundgeruch ist bei sorgfältiger Mundpflege geringer.
Deshalb entscheiden sich heute immer mehr Patienten trotz der höheren Kosten für Implantate mit Kronen anstelle einer Zahnbrücke.
Haben Sie noch Fragen, die hier nicht beantwortet wurden? Sind Sie sich unsicher, wofür Sie sich entscheiden sollen? Dann lassen Sie sich von uns in der Praxis persönlich beraten. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und geben Ihnen Entscheidungshilfen.
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